• Startseite
  • Der Verein
  • Anfahrt
  • Termine
  • Links
  • Fotos und Filme
  • Downloads
  • Mitgliederbereich
  • Hallenflug
  • Lehrer-Schüler
  • Sponsoren
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Der Verein

    Über uns

    Gegründet:   1979
    Mitglieder:    ca. 50
    Verband:      Deutscher Modellflieger Verband (DMFV)


    Der Modellflugplatz "Höling"

    Der Modellflugplatz liegt ca. 3 km außerhalb von Marsberg im Sauerland. Der Platz hat eine Größe von ca. 6500 m² und ist damit für Start und Landung ausreichend groß. Bei Regenwetter kann eine Schutzhütte als Unterstand genutzt werden.

    Es dürfen Flugmodelle aller Art bis zu einem Abfluggewicht von 25 kg geflogen werden.


    Flugplatzordnung

    Gem. §25 des Luftfahrgesetzes vom 4.11.68 ist dem Modellflugclub Marsberg e.V. die Erlaubnis zum Betrieb von Flugmodellen mit einem Abfluggewicht von 25 kg erteilt.

    Das gleichzeitige Starten und Betreiben wird auf 3 Modelle mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren beschränkt.
    Motorsegelmodelle, die sich mit abgeschaltetem Antrieb in der Luft befinden, zählen hierbei nicht mit.

    Es dürfen nur solche Modelle zum Einsatz kommen, die auf Grund ihres technischen Zustands, insbesondere ihrer Steueranlagen, sicher gestartet und gelandet werden können.

    Ein Schallpegel von 80 db(A) darf nicht überschritten werden.

    Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gestört werden.

    Der Schutzraum, sowie die Zuschauerräume dürfen nicht überflogen werden.

    Es ist ein Flugbuch zu führen, in dem alle Außenlandungen, sowie die Namen der Piloten und die Kanalfrequenzen einzutragen sind.

    Die bei Flugbetrieb benötigte "Erste Hilfe Einrichtung" ist im Kasten der Schutzhütte vorhanden.

    Bei gleichzeitigem Betrieb von mehr als drei Modellen muss ein Flugleiter eingesetzt werden, der am Platz bestimmt wird.

    Vor Benutzung des Senders muss die entsprechende Frequenzmarke aus dem Schrank entnommen werden.

    Alle Sender sollten mit der entsprechenden Kanalnummer auf einer Frequenzfahne gekennzeichnet sein:
    braun  27 MHz
    orange 35 MHz
    grün   40 MHz

    Funklizenz und Versicherungsnachweis sind stets mit zuführen.
    Gastflieger sind in die Flugplatzordnung einzuweisen.

    Marsberg, 10.2.90
    Der Vorstand